Paderborn/Kollerbeck (red). Im Fall der 79-jährigen ertrunkenen Mutter des 54-jährigen Rüdiger W. (Name geändert) hat die Staatsanwaltschaft des Paderborner Landgerichtes nun Revision angekündigt (Radio Hochstift berichtete zuerst). Möglicherweise werde dieser Fall noch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Das Schwurgericht des Landgerichts Paderborn hatte am 24. Februar nach nur drei Verhandlungstagen festgestellt: „Es war ein furchtbarer Unglücksfall", wie der vorsitzende Richter Eric Schülke erklärte. Die Strafe wurde auf zwei Jahre Freiheitsstrafe festgesetzt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer hingegen hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Jahren gefordert. Im nächsten Schritt werde die Paderborner Staatsanwaltschaft nun die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen und dann entscheiden, ob sie am Bundesgerichtshof gegen das Urteil vorgehe oder die Revision zurücknehme. Am 11. August des vergangenen Jahres war in Kollerbeck die 79-Jährige leblos in der Badewanne entdeckt worden. Es handelte sich bei der Verstorbenen um die pflegebedürftige Mutter des 54-jährigen Angeklagten Rüdiger W.. Laut der Paderborner Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte den Tod seiner Mutter billigend in Kauf genommen.

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